Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern
Seite 1 von 2
-
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Arbeitgeber-Schnellinfo
-
Achtung: Beauftragter ist persönlich verantwortlich
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Bestellung und Abberufung des Beauftragten nach § 98 SGB IX (jetzt: Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX)
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Personalrat ist nicht zuständig für den Empfang von Mitteilungen an die SBV
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist eine Ruhestandsversetzung bzw. Zwangspensionierung von Schwerbehinderten rechtswidrig
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Teilnahmerecht der SBV an den Vorstandssitzungen des Personalrats
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Teilnahmerecht an den Personalratssitzungen
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an konstituierender Sitzung des Personalrats
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern -
Teilnahmerecht an Besprechungen zwischen Personalrat und Arbeitgeber
Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen / Arbeitgebern