Bundesrecht
Behindertengleichstellungsgesetz | 05/2022
Behinderten-Pauschbeträge wurden zum 1. Januar 2021 angehoben - Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 ist in Kraft getreten | 01/2021
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 | 08/2021
- Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- • Bei dem digitalen Jahrestreffen am 17. und 18. Juni 2021 tauschten sich die Kommunalen Behindertenbeauftragten mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus und fordern in der hierzu verfassten gemeinsamen Münchner Erklärung Nachbesserungen.
- • Zur Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 18. Juni 2021
- • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.04.2021, Drucksache 19/28653: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- • RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen können Produkte und Dienstleistungen nicht immer barrierefrei nutzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft hier rechtliche Abhilfe, in dem es die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen bundesrechtlich umsetzt. • Mehr …
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Beitrag Johann Radlinger, 08/2021
ul>Bundesteilhabegesetz | 01/2018
- Gesetzentwurf mit Begründung
- Bundesteilhabegesetz in der Diskussion - Gespräch mit Frau Dr. Astrid Freudenstein (MdB)
- Stärkung der Schwerbehindertenvertretung - Gespräch mit Staatssekretär Hintersberger
- Übersicht über wesentliche Änderungen im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2018 (Nr. 3 Buchst. c)
- Teilhabe ermöglichen – Das Bundesteilhabegesetz inklusionsorientiert umsetzen: Kemptener Erklärung der bayerischen Beauftragten der Kommunen und der Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 21.05.2017 ul>
Das BTHG vom 23. Dezember 2016 ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 29. Dezember 2016 auf Seite 3234 ff veröffentlicht worden. Artikel 2 des Gesetzes (Seiten 3307 bis 3309) enthält das Übergangsrecht zum Jahr 2017 und ist zum 30. Dezember 2016 in Kraft getreten. Dieses Übergangsrecht ändert inhaltlich die entsprechenden Paragrafen des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), ohne bereits die Nummernfolge der Paragrafen zu ändern; diese Änderung erfolgt dann ab 2018 unter Beibehaltung des Inhalts; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert hierzu unter …
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - Widerspruch zum Recht auf Selbstbestimmung und damit zur UN-Behindertenrechtskonvention | 10/2020
- Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG) vom 23. Oktober 2020
- Erklärung der Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen vom Juni 2020
- Pressemitteilung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 23. Juni 2020 ul>
Kieler Erklärung vom 17. Oktober 2017: Forderungen der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung | 10/2017
Kommunikationshilfenverordnung - KHV (Bund) | 12/2020
Magdeburger Thesen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Zeitalter „4.O"
Pflegezeitgesetz | 06/2022
Ziel des Pflegezeitgesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Dezember 2019 über eine Änderung dieser Richtlinie zur Anpassung an das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
SGB IX | 06/2022
- im Internet
- Wahlordnung zum SGB IX
- in einfacher Sprache
- Informationsschriften der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR zum neuen SGB IX
- Änderungen des SGB IX, Teil 2 – Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) durch das BTHG zum 30.12.2016
- Änderung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Gesetzestext mit eingearbeiteten Änderungen
- Änderung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Vergleich SGB IX BTHG 2017/2018 (BIH) ul>
als Broschüre
Öffnet Link zum SGB IX, Ausgabe 2022
Versorgungsmedizin-Verordnung (früher Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (früher Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit)
- Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010
- Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010
- Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010
- Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VerMedV)
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11. Oktober 2012 ul>
Verordnung barrierefreie Dokumente in Bundesverwaltung
Synopse: SGB IX 2020 / 2018 ⇔ SGB IX 2017
Gegenüberstellung SGB IX n.F. und SGB IX a.F. Interaktive Liste, erstellt von REHADAT (PDF)
Die alten und neuen SGB IX-Paragraphen (Synopse: SGB IX 2020 / 2018 ⇔ SGB IX 2017) sind jeweils alle verlinkt mit der Rehadat-Datenbank.
Ist z.B. immer dann hilfreich, wenn sich frühere Aufsätze oder Urteile auf‘s alte Recht beziehen und man etwa das neue Recht im Teil 1 sucht – bspw. LSG MV, 28.05.2020, L 6 KR 100/15, zu „Fahrkosten“ bei stufenweiser Wiedereingliederung, da bezogen aufs alte SGB IX von 2012.
Beitrag: Heidi Stuffer, 1/2021
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) | 05/2019
- Informationen zur Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
- Verordnungstext
- Begründung zur Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung wurde zum 25 Mai 2019 geändert. Mit der Änderung wurde die Verordnung an das 2018 novellierte Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes angepasst, das die EU-Richtlinie 2016/2102 in nationales Recht umsetzt. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.
Auf der einschlägigen Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lesen Sie hierzu mehr.
Diese Verordnung des Bundes gilt wegen der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) unmittelbar auch für die bayerischen staatlichen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern.
Aktualisiert von Johann Radlinger, 09/2022
ul>Zugänglichmachungsverordnung im gerichtlichen Verfahren | 10/2013
Die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung – ZMV) vom 26.02.2007 ist am 05.03.2007 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7, Seite 215 verkündet worden und trat am 01.06.2007 in Kraft (akuelle Fassung). Sie räumt blinden und sehbehinderten Personen das Recht ein, Dokumente, die in einem gerichtlichen Verfahren zu ihrer Kenntnisnahme bestimmt sind, in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren erforderlich ist. Die Dokumente können der berechtigten Person schriftlich, elektronisch, akustisch, mündlich, fernmündlich oder in anderer geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. Die schriftliche Zugänglichmachung erfolgt in Blindenschrift oder in Großdruck, die elektronische durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments. Zuständig für die Umsetzung ist das Gericht. Die Verpflichtung zur Zugänglichmachung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Verlangen der blinden oder sehbehinderten Person. Die verpflichtete Stelle hat die berechtigte Person auf ihren Anspruch hinzuweisen. Die Zugänglichmachung ist in der von der berechtigten Person gewählten Form auszuführen.
Beitrag von Johann Lang, aktualisiert von Johann Radlinger, 09/2022