Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern – AGSV Bayern – ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Webseiten-Version der AGSV Bayern (Stand: 10.11.2022).

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite der AGSV Bayern ist teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) nicht vereinbar (§ 1 Absatz 1 BayEGovV in Verbindung mit § 3 Absätze 1 mit 3 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) in Verbindung mit Artikel 6 Absätze 1 mit 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 2.12.2016, S 1).

Die Unvereinbarkeiten sind im Folgenden aufgeführt.

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Nicht barrierefreie Inhalte

a) Nicht alle Inhalte liegen in einer barrierefreien Fassung vor.

b) Von Dritten im Portable Document Format zur Verfügung gestellte Dokumente sind zum Teil nicht in vollem Umfang barrierefrei.

c) Grafiken und Tabellen sind nicht vollständig mit Alternativtexten versehen.

d) Linkbeschreibungen sind nicht immer eindeutig.

Im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung bereits eingestellter Inhalte wird deren zugrundeliegendes Format auf Barrierefreiheit geprüft und diese erforderlichenfalls hergestellt.

Eine umfassende, stichtagsbezogene Prüfung der Barrierefreiheit sämtlicher Inhalte ist unverhältnismäßig, da die Inhalte im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft gepflegt werden und insoweit kein hauptamtliches Supportpersonal zur Verfügung steht (Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 2.12.2016, S 1).

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt; ihr liegt eine Selbstbewertung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern mit Unterstützung durch Dritte zugrunde (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a, 1. Aufzählungsstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103).

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Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie feststellen, dass die Webseite den Barrierefreiheitsanforderungen nicht genügt, können Sie uns etwaige Mängel per E-Mail mitteilen. Diese richten Sie bitte an den Vorsitzenden des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern oder an ein weiteres Mitglied des Vorstandes. Die E-Mailadressen aller Vorstandsmitglieder finden Sie auf der Homepage der AGSV Bayern.

Soweit Webseiteninhalte von der Anwendung der einschlägigen Richtlinie ausgenommen und diese nicht barrierefrei sind, können Sie Informationen hierüber ebenfalls einholen beim Vorsitzenden des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern oder bei einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Die E-Mailadressen aller Vorstandsmitglieder finden Sie auf Homepage der AGSV Bayern. Dort können Sie diese Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern, dessen Kontaktdaten Sie auf der Homepage der AGSV Bayern finden.

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Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Online-Antragsformular stellt die Durchsetzungsstelle auf ihrer Homepage bereit.

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Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html