Bayern barrierefrei 2023

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Kabinettsausschuss „Bayern barrierefrei“: Sozialministerin Trautner: „Digitale Teilhabe bedeutet gleichzeitig auch soziale Teilhabe“

Pressemitteilung 135.21 des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 1. Juli 2021

„Die digitale Verwaltung muss jederzeit die Belange der Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Sie soll allen Menschen zugutekommen. Darum gehört die Barrierefreiheit der Onlineangebote für uns ganz selbstverständlich und unverzichtbar zum digitalen Umbau“, betonte Sozialministerin Carolina Trautner heute im Anschluss an die Sitzung des Kabinettsausschusses „Bayern barrierefrei“, der sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit befasste.

Die digitale Barrierefreiheit hat mächtig an Fahrt gewonnen. Mittlerweile sind alle bayerischen Kommunen zur Barrierefreiheit ihrer Onlineangebote verpflichtet. „Das ist eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance für viele Menschen in unserem Land für mehr soziale Teilhabe – für eine Teilhabe in einem Ausmaß, das noch vor nicht allzu langer Zeit unvorstellbar war. Digitale Teilhabe bedeutet gleichzeitig auch soziale Teilhabe. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass wir alle Menschen im Blick haben, die von dieser Entwicklung profitieren“, erklärte Trautner.

Zum aktuellen Stand der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit berichteten dem Kabinettsausschuss die Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen, Ingeborg Paulus, sowie als Experte für das IT-Controlling Professor Dr. Helmut Krcmar von der Technischen Universität München.

Der regelmäßig tagende Kabinettsausschuss „Bayern barrierefrei“ steht unter dem Motto „12 Ministerien, 1 Ziel: barrierefrei zum Miteinander!“. Gemeinsam arbeiten darin alle Ministerien für ein barrierefreies Bayern. Ausführliche Informationen zum Thema Barrierefreiheit und zum Programm „Bayern barrierefrei“ bietet das Web-Portal
Barrierefrei.

Mein ELSTER: Elektronischer Steuerbescheid in barrierefreier Form

Nach Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2019 erstmals die Möglichkeit geschaffen die elektronische Bekanntgabe des Einkommenssteuerbescheids zu beantragen.

(Hierzu können auf dem Hauptvordruck unter „Auswahl der Form der Bekanntgabe“ entsprechende Angaben gemacht werden.) Ihr Bescheid wird Ihnen dadurch rechtskräftig und ausschließlich elektronisch bekannt gegeben.

Zur Unterstützung der Sehbehinderten, die die elektronische Bekanntgabe in Anspruch nehmen wollen, wird es in Mein ELSTER (www.elster.de) ermöglicht zusätzlich zum digitalen Steuerbescheid auf elektronischen Weg auch eine barrierefreie Übersetzung des Steuerbescheids anzufordern und übermittelt zu bekommen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Soweit der in Mein ELSTER elektronisch bereitgestellte Steuerbescheid (PDF-Format) nicht ausreicht, kann nachträglich ein elektronischer Antrag auf Umwandlung des Steuerbescheides in ein barrierefreies Format (s. g. barrierefreies Duplikat des Einkommensteuerbescheids) gestellt werden.

Die Bereitstellung des barrierefreien Duplikats löst keine Rechtsfolgen aus. Rechtliche Bindungswirkung hat nur der Original-Steuerbescheid.

 

Voraussetzungen:

Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie sich in Mein ELSTER einloggen und im Bereich Mein Benutzerkonto in der Kategorie Allgemeine Einstellungen Direktlink https://www.elster.de/eportal/allgemeineeinstellungen

die Checkbox „Anforderung eines barrierefreien Duplikats des Einkommensteuerbescheids ermöglichen“ aktivieren.

 

Nach Abruf Ihres elektronischen Einkommensteuerbescheids (die elektronische Bekanntgabe muss im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt worden sein) erscheint in Ihrem ELSTER-Posteingang Direktlink https://www.elster.de/eportal/meinelster/meinposteingang

bei der Nachricht zu dem Einkommensteuerbescheid oder unter Übermittelte Formulare Direktlink https://www.elster.de/eportal/meineformulare#meineFormulare-uebermittelt

beim übermittelten Formular der Button „Barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern“.

Mit Hilfe von diesem Button können Sie Ihr barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern.

Die Erstellung des barrierefreien Duplikats kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen, da hierfür der Bescheid gesondert aufbereitet werden muss. Nach Bereitstellung des Duplikats zum Datenabruf erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigungs-Mail.

 

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Antragstellung für die barrierefreie Übersetzung im Rahmen der Pilotierung am Anfang nur in Bayern und Berlin zu Verfügung steht. Die Ausweitung auf andere Bundesländer ist geplant, allerdings sind diesbezüglich noch keine festen Termine bekannt.

 

Es ist zu beachten, dass es je nach Bundesland zu Unterschieden beim Dateiformat der barrierefreien Übersetzung kommen kann.

Sollte eine barrierefreie Übersetzung für den elektronischen Steuerbescheid in einem Bundesland benötigt werden, welches noch nicht bei der barrierefreien Beantragung teilnimmt, muss die Beantragung wie bereits bisher bei Papierbescheiden erfolgen.

Das Vorgehen zur Beantragung eines barrierefreien Papierbescheids bleibt in allen Bundesländern unverändert bestehen.

10/2020