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20/04/2023
PM StMin Ulrike Scharf: „Inklusion hat für den Freistaat oberste Priorität!“ Sozialministerium schreibt Stelle der/des Behindertenbeauftragten neu aus

Mit dem Ende der Legislaturperiode endet auch die Berufung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung. Jetzt wird die Stelle neu ausgeschrieben.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Inklusion hat im Freistaat oberste Priorität! Ich setze mich für ein Bayern ein, in dem Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung –Normalität sind. Seit 1999 hat die Bayerische Staatsregierung eine Behindertenbeauftragte oder einen Behindertenbeauftragten mit dem das Sozialministerium stets eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Inklusion hält die Gesellschaft zusammen – Bayern ist gemeinsam stark!“

Kernthemen der/des Behindertenbeauftragten sind die Bereiche Wohnen, Arbeit, schulische Inklusion und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Auch die Corona Pandemie hat Menschen mit Behinderung vor große Belastungen gestellt.

Die Stelle wird jetzt neu ausgeschrieben. Interessierte können sich bis zum 31. Mai 2023 bewerben. Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil sind hier zu finden: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-174/

20/12/2022
Die Schwerbehindertenvertretung ist und bleibt wichtiger Akteur bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - Bericht zur Herbstversammlung der AGSV Bayern im November 2022

Bild zeigt von links nach rechts Adelheid Jung (Mitglied des Vorstandes der AGSV Bayern), Wolfgang Kurzer (Vorsitzender des Vorstandes der AGSV Bayern), Holger Kiesel (Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung), ChristianLöhr (stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der AGSV Bayern), Johann Radlinger (Mitglied des Vorstandes der AGSV Bayern)

Bild zeigt von links nach rechts: Adelheid Jung (Mitglied des Vorstandes der AGSV Bayern), Wolfgang Kurzer (Vorsitzender des Vorstandes der AGSV Bayern), Holger Kiesel (Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung), Christian Löhr (stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der AGSV Bayern), Johann Radlinger (Mitglied des Vorstandes der AGSV Bayern)

Am 30.11.2022 trafen sich die Mitglieder der AGSV Bayern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Wolfgang Kurzer begrüßte die wieder- und neugewählten örtlichen Vertrauenspersonen sowie die weiteren Mitglieder. Sein besonderer Gruß galt Holger Kiesel, Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung.

„Ein barrierefreier und inklusiver Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung die Voraussetzung, um am Leben der Gemeinschaft gleichberechtigt teilnehmen zu können.“ – sagte Holger Kiesel. Die Aufgaben des Bayerischen Behindertenbeauftragten sind äußerst vielfältig. Der Freistaat Bayern hat mit der Aktion „Bayern Barrierefrei 2023“ einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Auch wenn noch nicht alle Bereiche des öffentlichen und digitalen Lebens für alle Menschen in gleicher Weise zugänglich sind, konnten schon deutliche Fortschritte gemacht werden. Es sind jedoch in den Bereichen Schule, Wohnen, Gesundheit, Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie Digitales und Mobilität – um nur einige zu nennen – weitere Anstrengungen erforderlich. Menschen mit Behinderung sind – auch wenn sie sehr gut qualifiziert sind – auf dem Arbeitsmarkt oft benachteiligt. Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnten, müssen bei Bedarf die nötige, passgenaue Unterstützung erhalten. Der Schwerbehindertenvertretung kommt gerade im Bereich Ausbildung und Beschäftigung eine zentrale Rolle zu. Holger Kiesel dankte den Schwerbehindertenvertretungen für ihren unermüdlichen Einsatz und die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wolfgang Kurzer blickte in seinem Tätigkeitsbericht auf den Staatsempfang zum 100 + 2-jährigen Jubiläum der Schwerbehindertenvertretung zurück. Es war ein Ausdruck der Wertschätzung der Schwerbehindertenvertretung durch die Bayerische Staatsregierung. Mit Sorge verfolge die AGSV Bayern jedoch die Entwicklung bei der Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern. Diese liegt zwar immer noch über der gesetzlichen Mindestquote, ist jedoch seit Jahren stetig rückläufig. Hier gilt es nun innovative Lösungen zu suchen, zu finden und umzusetzen, um den Trend umzukehren. Eine Möglichkeit wäre die verstärkte Zusammenarbeit mit Berufsförderungswerken. Zur Verstetigung und Optimierung der Barrierefreiheit in digitaler und baulicher Hinsicht bedarf es noch weiterer Anstrengungen. Es sollten auf Ressortebene feste Verantwortliche für diese Thematik benannt und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden. Die digitale Barrierefreiheit wird bereits in einigen Ressorts umgesetzt. Sehr positiv ist in diesem Zusammenhang, den Mitarbeiterservice Bayern zu erwähnen. Hier wird konsequent darauf geachtet, dass dieses Portal alle Beschäftigten ohne Einschränkungen nutzen können. Auch das neue Responsive Design macht nun auch eine Nutzung über Mobilgeräte sinnvoll möglich.

Nachdem es die letzte Sitzung des Kollegen Johann Radlinger im Kreis der Mitglieder der AGSV Bayern  war, bevor er in den Ruhestand geht, wurde er vom Vorsitzenden verabschiedet. Kurzer dankte Radlinger für sein jahrelanges herausragendes Engagement im Vorstand und der Redaktion der AGSV Bayern. „Deine hohe Fachkompetenz sowie Deine stets vorbildliche kollegiale Art werden uns fehlen“ – so Kurzer.

Beitrag Wolfgang Kurzer, Dezember 2022

26/10/2022
Inklusion ist das gemeinsame Ziel von Staatsministerin Scharf und der AGSV Bayern

Das Bild zeigt von rechts nach links: Birgit Kowolik (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern), Staatministerin Ulrike Scharf, Wolfgang Kurzer (Vorstandsvorsitzender der AGSV Bayern), Johann Radlinger (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern)

Das Bild zeigt von rechts nach links: Birgit Kowolik (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern), Staatsministerin Ulrike Scharf, Wolfgang Kurzer (Vorstandsvorsitzender der AGSV Bayern), Johann Radlinger (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern)

 

Bildquelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

 

„Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ist mir ein großes Anliegen. Seit vielen Jahren setzt sich die Bayerische Staatsregierung bereits dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen einen geeigneten Arbeitsplatz beim Freistaat Bayern finden können. Dies ist auch weiterhin ein Schwerpunkt der bayerischen Arbeits- und Sozialpolitik.“– so die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, beim Gespräch mit dem Vorstand der AGSV Bayern am 10.10.2022.

Der Vorsitzende Wolfgang Kurzer schilderte die derzeitige Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern und wies darauf hin, dass die Beschäftigungsquote zwar über der gesetzlichen Mindestquote liegt, jedoch seit 2012 stetig leicht rückläufig ist und im Jahr 2020 bei nur noch 5,54 % liegt. Es gilt auch weiterhin, die Personalverantwortlichen zu sensibilisieren und evtl. vorhandene Vorurteile auszuräumen. Es ist jedoch auch notwendig, über Sonderprogramme und Wege der Zusammenarbeit z. B. mit Berufsförderungswerken nachzudenken.

Ein weiteres Aktionsfeld ist die Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit von Software. Dies gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten. Hier spielt das Onlinezugangsgesetz und das Bayerische Digitalgesetz i. V. m. der BITV 2.0 eine wichtige Rolle. In vielen Dienststellen sind z. B. Briefköpfe, Verfügungen und die eingesetzte Software nur sehr bedingt für alle Menschen nutzbar. Die AGSV Bayern regt deshalb an, mindestens in jeder obersten Dienstbehörde eine verantwortliche Person für „Accessibility und Usability“ einzusetzen (für Zugänglichkeit und Benutzbarkeit). Dies könnte analog zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten geschehen. Ihre Aufgabe wäre es, die für Planung und Entwicklung Verantwortlichen zu beraten und fachkundig zu unterstützen sowie auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu achten. Die AGSV Bayern regt an, diesen Vorschlag mit den Ressortverantwortlichen zu besprechen.

Für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist die kompetente Unterstützung durch die Inklusionsämter wichtig. Für eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist es notwendig, dass die Inklusionsämter personell in der Lage sind, zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Leider ist die Personalsituation dort seit Jahren extrem angespannt.

In den nächsten Monaten finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. In der Vergangenheit hatte sich bewährt, dass es ein spezielles Seminarangebot für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern gegeben hat. Gerade die speziellen Regelungen z. B. zum Beamten- und Tarifrecht machten ein eigenes Fortbildungsangebot sinnvoll. Die AGSV Bayern würde auch weiterhin hier gerne unterstützen und sich einbringen.

Staatsministerin Scharf bedankte sich für die vielen Anregungen und den offenen Austausch. Sie sagte die Prüfung für eine mögliche Umsetzung der Anregungen zu.

Beitrag: Wolfgang Kurzer, Oktober 2022

 

 

28/09/2022
Preisverleihung JobErfolg 2022

Das Foto zeigt Sozialministerin Ulrike Scharf und den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel

Das Foto zeigt Sozialministerin Ulrike Scharf und den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel | Fotoquelle: StMAS/Günter Distler

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. Juli 2022

„Scharf: „Heute schon die Arbeitswelt von morgen gestaltet? – Diese Sieger zeigen, wie’s geht!“

Gemeinsame Preisverleihung JobErfolg 2022 der Sozialministerin und des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst mit dem Bayerischen Inklusionspreis JobErfolg 2022 ausgezeichnet. Für die Schirmherrschaft konnte Felix Neureuther gewonnen werden.

Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf betonte: „Das Zauberwort für die Arbeitswelt von morgen lautet: Inklusion. Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle. Ihre Potentiale werden dringend gebraucht – kein Talent darf verloren gehen! Mit dem JobErfolg lenken wir gezielt die Aufmerksamkeit auf die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung. Zudem ist es mir als Arbeitsministerin ein Anliegen, das bereits vorhandene Engagement von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Bereich der beruflichen Inklusion sichtbar zu machen.“

Holger Kiesel ergänzt: „Ich freue mich riesig, dass wir nach über zwei Jahren Pause endlich wieder den Inklusionspreis JobErfolg an besonders engagierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern vergeben können! Nichts bringt die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt besser voran, als die guten Beispiele der Unternehmen und Betriebe weiterzutragen, die mit ihrem Einsatz für Menschen mit Behinderung schon heute vorangehen und Vorbild für andere sind! Dieser Preis kann und soll Motivation für möglichst viele sein, sich auch auf den Weg zu machen! Unsere Preisträgerinnen und Preisträger zeigen: Es lohnt sich!“

Der Bayerische Behindertenbeauftragte und das Arbeitsministerium verleihen die Auszeichnung seit 2005. Ausgezeichnet werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben. Im Historischen Rathaussaal in Nürnberg wurden folgende Empfänger geehrt:

Öffentlicher Dienst: Bayerisches Landesamt für Steuern

Privatwirtschaft: BMW-Group, Standort Dingolfing

Ehrenpreis: IHK Nürnberg

Erstmalig wurde auch der Innovationspreis an ZF Friedrichshafen AG, Standort Passau verliehen.“

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Hinweise zur Auszeichnung „JobErfolg“

06/07/2022
Staatsministerin Ulrike Scharf: „Bedingungslos willkommen, dringend gebraucht: Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle!“ - Festakt zu 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung

Frau Staatsministerin Ulrike Scharf hält Festrede zum 100 jährigen Bestehen der Schwerbehindertemvertretung beim Staatsempfang am 23. Juni 2022

Staatsministerin Ulrike Scharf hält Festrede zum 100jährigen Bestehen der Schwerbehindertenvertretung beim Staatsempfang am 23. Juni 2022

 

Frau Staatsministerin Scharf schneidet zum 100 jährigen Bestehen der Schwerbehindertenvertretung im Beisein der an der Moderation Teilnehmenden eine Geburtstagstorte an.

Staatsministerin Scharf schneidet zum 100-jährigen Bestehen der Schwerbehindertenvertretung im Beisein der an der Moderation Teilnehmenden eine Geburtstagstorte an.

 

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern, Wolfgang Kurzer, hält ein Grußwort zum 100 jährigen Bestehen der Schwerbehindertemvertretung beim Staatsempfang am 23. Juni 2022

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern, Wolfgang Kurzer, hält ein Grußwort zum 100-jährigen Bestehen der Schwerbehinderten-vertretung beim Staatsempfang am 23. Juni 2022

Zusammen mit rund 130 Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus ganz Bayern feierte Sozialministerin Ulrike Scharf am 23. Juni 2022 ein besonderes Jubiläum: 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung. Scharf: „Wir feiern heute einen wichtigen Schritt: Die Schwerbehindertenvertretungen haben für Beschäftigte mit Behinderung größte Bedeutung. Sie sind ein zentraler Partner auf dem Weg zu einer umfassenden beruflichen Inklusion. Dieser Festakt ist für mich ein willkommener Anlass, um auch im Namen der Bayerischen Staatsregierung klar zu sagen: „Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle. Sie sind bedingungslos willkommen, und sie werden dringend gebraucht. Arbeit ist viel mehr als reiner Broterwerb. Sie stiftet Identität, gibt Selbstbewusstsein und ermöglicht Teilhabe. Ich danke allen Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen herzlich für ihre Arbeit!“

Wolfgang Kurzer ging in seinem Grußwort auf wesentliche Änderungen im Schwerbehindertenrecht ein. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, war ein erheblicher Paradigmenwechsel. Früher stand das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung im Vordergrund. Behinderung wurde als Nachteil empfunden und Menschen mit Behinderungen wurden als BittstellerInnen wahrgenommen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat einen völlig anderen Ansatz: Menschen mit Behinderungen sind TrägerInnen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Behinderung wird als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen.

Wolfgang Kurzer machte beispielhaft die vielfältigen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung deutlich. Dazu gehören u. a.,

  • die behinderten Menschen zu beraten und zu unterstützen bei der

          – Einstellung in ein Ausbildungs- oder Arbeits- bzw. Dienstverhältnis und

          – Gestaltung des Arbeitsplatzes,

  • Sie wird beteiligt beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.
  • Sie ist Ansprechpartner für Vorgesetzte und Dienststellenleitungen.
  • Sie fungiert als Vermittler – Mediator – in komplexen Situationen.
  • Die Schwerbehindertenvertretung wird eingebunden bei der Entwicklung und beim Kauf von barrierefreier Informationstechnik.
  • Sie stellt sicher, dass bei Bau- und Umbaumaßnahmen auf Barrierefreiheit geachtet wird.
  • Sie hat einfach nur ein offenes Ohr für die Belange der Kolleginnen und Kollegen.

„Unsere Arbeitswelt ist im stetigen Wandel. Gerade die letzten zwei Jahre haben uns deutlich gezeigt, wie wichtig eine stabile und von allen Beschäftigten bedienbare IT-Ausstattung ist. Zugänglichkeit – Barrierefreiheit von Informationstechnik und Gebäuden – ist für eine inklusive Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben ist und bleibt zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung. Diese Herausforderungen gilt es anzunehmen und zu lösen. Der gesamtgesellschaftliche Gewinn ist sehr groß!“ – so Wolfgang Kurzer.

Kurzer: „Um auch künftig auf die geänderte Arbeitswelt adäquat reagieren zu können, muss das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch fortentwickelt werden. Als Stichpunkte möchte ich an dieser Stelle exemplarisch nennen:

  • Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung, insbesondere der Beteiligungsrechte,
  • Verpflichtung und Rechtsanspruch zur Durchführung eines BEM-Verfahrens bei längerer Erkrankung der Beschäftigten,
  • Reformierung der Wahlordnung zur Schwerbehindertenvertretung,
    z. B. wegen der fortschreitenden Digitalisierung,
  • Erhöhung der Ausgleichsabgabe – mindestens für beschäftigungspflichtige Unternehmen, die überhaupt keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt haben.“

Beitrag: Wolfgang Kurzer 06/2022

25/03/2022
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21/03/2022
Durchführung von Wahlversammlungen der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz

14/12/2021
Reha-Zuständigkeitsnavigator

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellt einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung.

    Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistun­gen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.


Presseerklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Verkehrsfreigabe des barrierefreien Zugangs zur Walhalla bei Regensburg

© für das Bild: Staatliches Bauamt Regensburg

Walhalla

© für das Bild: Staatliches Bauamt Regensburg

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