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Bundeskabinett beschließt Zeichnung der aktualisierten Europäischen Sozialcharta

Die „Revidierte Europäische Sozialcharta“ (RESC) ist die aktualisierte Zusammenfassung der Europäischen Sozialcharta (ESC) von 1961 und ihrer Nachfolgeregelungen.

Deutschland hat die ursprüngliche Charta bereits 1965 ratifiziert, die Nachfolgeregelungen bislang allerdings nicht. Da die Bundesregierung der Stärkung eines Sozialen Europas einen hohen Stellenwert beimisst, bereitet sie mit der Unterzeichnung die Anwendung eines weiteren wichtigen internationalen Vertrages auf diesem Gebiet vor.

Im Dialog mit dem Überwachungsgremium des Europarates zur Anwendung der Europäischen Sozialcharta mit Blick auf dessen Auslegungspraxis sollen die Voraussetzungen für eine spätere Ratifikation der RESC geschaffen werden.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30.05.2007

Beitrag von Johann Lang

Europäische Union verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz

Informationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) vom 9. April 2019 Nr. 23 - 19

Text der Information:

„Liebe Leserinnen und Leser,

heute hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt muss die Bundesregierung das Gesetz vernünftig umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Lesen Sie Weiteres zur Verabschiedung im Ministerrat der EU und den Inhalten des Gesetzes in der heutigen Pressemitteilung des DBSV:

Brüssel/Berlin, 9. April 2019 – Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.

„Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA“, merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. „Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer.“

Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Hintergrund: Der European Accessibility Act Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.“

Europäische Verordnung über die Rechte behinderter Fluggäste

Die „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.7.2006“ über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt hauptsächlich Hilfeleistungen in den europäischen Flughäfen und Hilfeleistungen in den Flugzeugen der europäischen Luftfahrtgesellschaften, sofern sie in Europa starten oder landen.
Die Verordnung gilt ab dem 26.7.2008, mit Ausnahme der Artikel 3 und 4 (Beförderungspflicht und ihre Ausnahmen), die bereits am 26.7.2007 in Kraft getreten sind.

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20/04/2021 | Union der Gleichheit: Europäische Kommission legt Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor (2021-2030)

Die Europäische Kommission legte am 3. März 2021 eine ehrgeizige Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030) vor. Diese soll im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft in der EU und darüber hinaus zu gewährleisten. Mehr …

Neue EU-Strategie für Menschen mit einer Behinderung soll mehr Teilhabe garantieren

Die Europäische Kommission hat die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (Drs-Nr.: 205/21 )


Beitrag Johann Radlinger, 04/2021

UN-Recht

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EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2010 hat die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und damit die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben. Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der UN-Konvention in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.
Mit der Konvention ratifiziert erstmalig die EU als Ganzes einen Menschenrechts-Vertrag. Daneben haben auch sämtliche 27 Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnet, und 16 von ihnen haben ihn bereits ratifiziert. Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: http://europa.eu/index_de.htm