Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist eine Ruhestandsversetzung bzw. Zwangspensionierung von Schwerbehinderten rechtswidrig
Informationen für Schwerbehindertenvertretungen | 21.06.2023
Es ist nicht auszuschließen, dass durch eine Anhörung der Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung des Dienstherrn in der Zurruhesetzungsfrage hätte beeinflusst werden können.
Wird die unterbliebene Anhörung nicht innerhalb der 7-Tagefrist nachgeholt ist die Zurruhesetzungsverfügung rechtswidrig § 178 Abs 2 S 2 SGB IX.
Beitrag Robert Kasseckert, redaktionell bearbeitet 03/2026
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