Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
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Keine „Zwölftelung“ bei der Berechnung des Zusatzurlaubs bei einer Schwerbehinderung unter 12 volle Monate im Kalenderjahr einer Beschäftigung laut Inklusionsrichtlinien (BayInklR)
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Weiterhin 3 Tage Zusatzurlaub für ehemalige „Arbeiter“
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Einbringung bei Krankheit
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Broschüre Beamtenversorgung (Rechtsstand Januar 2020)
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15/04/2019 | Beschwerdestellen für Menschen mit Behinderung
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09/2017 | Verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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06/2016 | Schwerbehinderte Beschäftigte können bei Dienstreisen die 1. Klasse benutzen
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02/2023 | Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen und was habe ich davon?
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17/2012 Keine Freifahrt im Omnibusfernverkehr
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03/06/2009 | Urlaubsanspruch bei Reaktivierung
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