EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2010 hat die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und damit die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben. Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der UN-Konvention in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.
Mit der Konvention ratifiziert erstmalig die EU als Ganzes einen Menschenrechts-Vertrag. Daneben haben auch sämtliche 27 Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnet, und 16 von ihnen haben ihn bereits ratifiziert. Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: http://europa.eu/index_de.htm

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