Europäische Verordnung über die Rechte behinderter Fluggäste

Die „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.7.2006“ über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt hauptsächlich Hilfeleistungen in den europäischen Flughäfen und Hilfeleistungen in den Flugzeugen der europäischen Luftfahrtgesellschaften, sofern sie in Europa starten oder landen.
Die Verordnung gilt ab dem 26.7.2008, mit Ausnahme der Artikel 3 und 4 (Beförderungspflicht und ihre Ausnahmen), die bereits am 26.7.2007 in Kraft getreten sind.

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