Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 | 08/2021
Bundesrecht | 01.08.2021
Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen können Produkte und Dienstleistungen nicht immer barrierefrei nutzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft hier rechtliche Abhilfe, in dem es die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen bundesrechtlich umsetzt. • Mehr …
- Bei dem digitalen Jahrestreffen am 17. und 18. Juni 2021 tauschten sich die Kommunalen Behindertenbeauftragten mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus und fordern in der hierzu verfassten gemeinsamen Münchner Erklärung Nachbesserungen.
- Zur Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 18. Juni 2021
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.04.2021, Drucksache 19/28653: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Beitrag Johann Radlinger, 08/2021
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