Behinderten-Pauschbeträge wurden zum 1. Januar 2021 angehoben – Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 ist in Kraft getreten | 01/2021
Bundesrecht | 01.01.2021
- Gesetzestext
- Weitere Informationen
- Lob für geplante Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge
- Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Berücksichtigung der erhöhten Pauschbeträge