Aktuelles | 12.03.2025

Für das neue Jahr hat man meist viele gute Vorsätze, die im Alltagsstress dann oft leicht wieder in Vergessenheit geraten.
Wer kennt sie also nicht, die üblichen guten Vorsätze? Weniger Rauchen und Alkohol! Weniger Süßigkeiten! Mehr Sport und Bewegung! etc.
Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben in ihren Unternehmen ermöglichen, dadurch qualifizierte Fachkräfte gewinnen und sich darüber hinaus auch noch vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung engagieren, empfehlen wir einen ganz besonderen und sehr ehrenvollen Vorsatz:
Die Auszeichnung JobErfolg gewinnen und sich als beispielgebender Arbeitgeber öffentlich feiern lassen!
Alle zwei Jahre wird mit dem Preis „JobErfolg – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz“ ein herausragendes und beispielgebendes Engagement von bayerischen Arbeitgebern bei der Beschäftigung von chronisch Erkrankten und von Menschen mit Behinderung gewürdigt.
Wäre so eine Auszeichnung jetzt nicht auch etwas für Sie?
In 2026 werden wieder Arbeitgeber mit dem JobErfolg prämiert.
Im Laufe des Februar 2025 finden Sie den Bewerbungsaufruf und das Bewerbungsformular für den JobErfolg 2026 unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg.
Bewerbungsschluss für den JobErfolg 2026 wird voraussichtlich der 2. Oktober 2025 sein.
Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales
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