Ministerrat ernennt Holger Kiesel erneut zum Behindertenbeauftragten

Holger Kiesel ist heute im Ministerrat erneut zum Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung ernannt worden. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf gratuliert und betont: „Holger Kiesel hat eine hohe Fachkompetenz und ist ein starker Netzwerker! Er ist das Bindeglied zwischen Staatsregierung und den Menschen mit Behinderung. Seine erneute Berufung ist ein Zeichen von Kontinuität und Stabilität. Wir stärken damit weiterhin die Teilhabe und Inklusion im Freistaat Bayern. Ich freue mich darauf, die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre weiter fortzusetzen.“

Gemäß Art. 18 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird für die Dauer einer Legislaturperiode eine Behindertenbeauftragte beziehungsweise ein Behindertenbeauftragter der Staatsregierung berufen. Auf Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde der bisherige Beauftragte, Holger Kiesel, ernannt, sein Amt als „Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung“ auch für die Dauer der neuen Legislaturperiode auszuüben.

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