Neu im ZBFS: Anerkennung von Assistenzhunden

„Assistenzhunde erleichtern vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sei es als Blindenführhund, als Mobilitätsassistenzhunde, als Signalassistenzhund, als Warn- und Anzeige-Assistenzhund oder als PSB-Assistenzhund.

Das Teilhabestärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 verbessert mit seinen Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes die Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderung zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihres Assistenzhundes und regelt Anforderungen an Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Zum 01. Märt 2023 trat hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft.
Die in der Verordnung vorgesehene Anerkennung von Assistenzhunden betrifft zunächst im Rahmen einer Übergangsregelung Assistenzhunde, die schon geprüft sind oder es noch vor dem 01.07.2023 werden, und Assistenzhunde, deren Ausbildung vor dem 01.07.2023 beginnt und die bis zum 30.06.2024 erfolgreich geprüft werden.
Mit Ausnahme der Auslandsfälle bedürfen Assistenzhunde, die nicht unter der Übergangsregelung fallen, sodann keiner Anerkennung mehr durch das ZBFS, die Mensch-Assistenz-Gemeinschaft wird zukünftig vielmehr bei bestandener Prüfung unmittelbar durch den Prüfer zertifiziert, der auch das Abzeichen aushändigt.
Dauerhafte Aufgabe des ZBFS bleibt die Anerkennung im Ausland anerkannter Assistenzhunde. In Kürze finden Sie hierzu auch weitere Informationen auf den Internetseiten des ZBFS. Zuständig für die Anerkennung von Assistenzhunden ist die Regionalstelle Unterfranken des ZBFS.“

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