Meldung der neu gewählten Vertrauenspersonen ans zuständige Integrationsamt (Inklusionsamt) durch den Arbeitgeber | 10/2022
Informationen für Schwerbehindertenvertretungen | 21.06.2023
Für die Erfüllung der dem Arbeitgeber nach § 163 Abs. 8 SGB IX gegenüber dem Integrationsamt (Inklusionsamt) obliegenden Meldepflicht stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. ein Online-Formular zur Verfügung.
Johann Radlinger, 10.2022