09/2017 | PARKERLEICHTERUNG

Das Merkzeichen aG wird in den Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn die in § 146 Abs. 3 SGB IX (ab 01.01.2018: § 229 Abs. 3 SGB IX) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung).

Mit einem solchen Schwerbehindertenausweis können dann bei der zuständigen Behörde beantragt werden:

–   die Ausstellung eines entsprechenden Parkausweises, der zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes berechtigt,

–   Ausnahmen von Parkverboten nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO.

 Hinweise zu Parkerleichterungen finden Sie u. a.

–   in den Informationsangeboten

–   des Zentrums Bayern Familie und Soziales

–   bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags (Sachstand zu Parkmöglichkeiten für behinderte Menschen, Abschluss der Arbeit: 28. September 2016).

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