05/2023 | Vorstellungsgespräch – Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.11.2019, Az.: 15 Sa 949/19

Diskriminierung – Schwerbehinderung – Vorstellungsgespräch – Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Leitsatz


1. Für eine Unterrichtung nach § 164 Abs. 1 S. 4 SGB IX reicht es nicht aus, dass der Arbeitgeber alle Bewerbungsunterlagen auch der Schwerbehindertenvertretung elektronisch zugänglich macht. Es muss vielmehr unverzüglich ein Hinweis ergehen, ob und welcher der – hier 50 – Bewerber schwerbehindert ist.


2. Die Klägerin ist als schwerbehinderte Bewerberin nicht automatisch deswegen offensichtlich ungeeignet für die ausgeschriebene Stelle nach der Vergütungsgruppe E 10 TV-L im Sinne von § 165 S. 4 SGB IX, weil sie über den im Anforderungsprofil verlangten Hochschulabschluss nicht verfügt, zumal sich diese Voraussetzung weder aus den Eingruppierungsmerkmalen noch aus dem Anforderungsprofil selbst ergibt.

___________________________________________________________________________________________

Beitrag Johann Radlinger 06/2020

Zurück zur Übersicht