05/2023 | Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung – Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 15.11.2017, Az. OVG 4 S 26.17

Leitsatz der Entscheidung


1. Die an einen Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit (amts-)ärztlich untersuchen zu lassen, bedarf bei schwerbehinderten Beamten der vorherigen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung.

2. Ist die nach § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX erforderliche Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß erfolgt, führt dies zur Rechtswidrigkeit der Untersuchungsaufforderung.

Anmerkung der Redaktion: § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX a. F. geändert durch das Bundesteilhabegesetz in  § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX n. F.

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Beitrag Johann Radlinger, 08/2019

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