05/2023 | Präsente Teilnahme am Vorstellungsgespräch

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20.05.2021 – 17 B 4/21 MD hat nach § 57 Abs. 4 Nr. 2  Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt ein Mitglied des Personalrats das Recht, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Das Gericht betont die erhebliche Bedeutung persönlicher Wahrnehmungen des Bewerbers gerade bei Vorstellungsgesprächen. Die Entscheidung ist auf landesrechtlicher Grundlage zugunsten der Personalvertretung ergangen.

Für Schwerbehindertenvertretungen ergibt sich ein entsprechendes Teilnahmerecht aus Bundesrecht (§ 178 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch IX).

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Johann Radlinger, 09/2021

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