05/2023 | Nachweisanforderungen an den Dienstherrn bei der Suchverpflichtung nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 Beamtenstatusgesetz – BeamtStG – (insbesondere bei Schwerbehinderung)

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.09.2019, Az. 3 BV 17.2302

Leitsätze:

1. Die konkreten Bemühungen des Dienstherrn, der Suchverpflichtung nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG nachzukommen, müssen schriftlich dokumentiert werden, wenn sie sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergeben.

2. Das Ziel der Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG, dienstunfähige Beamte nach Möglichkeit im aktiven Dienst zu halten, verlangt es, dass der Dienstherr die Suche nach einer anderweitigen Verwendung des Beamten, auch für geringerwertige Tätigkeiten, ernsthaft, sorgfältig und mit dem Willen durchführt, eine entsprechende Verwendung tatsächlich zu finden.

Beitrag: Johann Radlinger, 11/2019

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