05/2023 | Betriebliches Eingliederungsmanagement

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2021 – 2 AZR 138/21 –

Leitsatz:

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen,

wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM

erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.

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