05/2023 | Betriebliches Eingliederungsmanagement

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2021 – 2 AZR 138/21 –

Leitsatz:

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen,
wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM
erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.

Link zum Bundesarbeitsgericht (PDF)

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