05/2023 | Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers – Vorstellungsgespräch

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.06.2021, Az.: 8 AZR 75/19 entschieden, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die fachlich offensichtlich nicht ungeeignet sind, auch bei nur internen Stellenausschreibungen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind. Dabei sieht es das Gericht für zulässig an, nur zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn

  • durch dieselbe Dienststelle
  • mehrere inhaltlich identische Stellen
  • zeitgleich
  • bei identisch ausgestaltetem Auswahlverfahren
  • nach identischen Kriterien

zu besetzen sind.

Leitsatz des Urteils:

„1. Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 82 Satz 2* SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung auch bei einer internen Stellenbesetzung verpflichtet, eine/n schwerbehinderte/n interne/n Bewerber/in, dem/der die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

2. Sind etwa zeitgleich mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil zu besetzen und führt dieselbe für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständige Dienststelle des öffentlichen Arbeitgebers für die Stellen ein identisch ausgestaltetes Auswahlverfahren nach identischen Kriterien durch, reicht es aus, den/die schwerbehinderte/n Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch für eine der zu besetzenden Stellen einzuladen, auf die diese/r sich beworben hat.“

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*jetzt: § 165 Satz 2


Beitrag Johann Radlinger, 09/2021

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