Standardtarif in der PKV

Was ist der Standardtarif?
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dieser Tarif erfüllt in der PKV vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Standardtarif auch nur für bestimmte Personengruppen geöffnet (Alter, Einkommensgrenzen). Außerdem darf der Standardtarif nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung).

Was leistet der Standardtarif?
§ 257 Abs. 2 a SGB V legt fest, dass der Standardtarif Leistungen enthält, die mit denjenigen der GKV vergleichbar sind. Das bedeutet nicht, dass die Leistungen vollkommen identisch sein müssen, aber sie müssen weitgehend übereinstimmen. So hat zum Beispiel der Standardtarif im Unterschied zum Versicherungsschutz der GKV uneingeschränkt Europageltung.

Noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige PKV.


Beitrag von Johann Lang

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