Ruhestandsversetzung bei Vorliegen einer Schwerbehinderung

Wenn ein Beamter beabsichtigt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, dann soll er unbedingt seinen Antrag mit der festgestellten Schwerbehinderung unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises begründen. Sonst kann und wird ihm passieren, dass sein nachträglicher Antrag auf Berücksichtigung der Schwerbehinderung mit dem Ziel, dass dann keine Abschläge an dem Ruhegehalt vorgenommen werden, nicht erfolgreich ist (Urteil des BayVGH vom 15.05.2006, 15 BV 03.3368).


Beitrag von Johann Lang

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