Rentenbeginn einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

Rentenbeginn einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

In manchen Gesetzen wird auf die Vollendung eines bestimmten Lebensalters abgestellt. So haben zum Beispiel schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Altersrente ohne Abschläge mit Ablauf des Monats (= Folgemonat), in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden. Ab Jahrgang 1952 wird dies stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren oder später geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei erst mit 65 Jahren erhalten. Bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt die Rente somit einen Monat früher. Denn man vollendet ein Lebensjahr immer mit Ablauf des Tages vor seinem Geburtstag. In diesem Fall am letzten Tag des Vormonats.

Beispiel:
Geburtstag am 17.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 16.10.;  Rentenbeginn am 01.11.

Geburtstag am 01.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 30.09.;  Rentenbeginn am 01.10.

§ 99 SGB VI:

Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind,  ……

(Hinweis: wer wie im Beispiel am 16.10. das 65. Lebensjahr vollendet, erfüllt die Voraussetzung noch nicht am 01.10., sondern erst am 01.11.)


Beitrag von Johann Lang, ergänzt von Hermann Reichle, Februar 2014, aktualisiert von Johann Radlinger, April 2022

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