Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung

Einem Arbeitnehmer wurde außerordentlich und fristlos gekündigt, weil sein Gesuch um einen Tag Urlaub abgelehnt wurde und er darauf hin ankündigte, an diesem Tag dann krank zu sein. Für den beabsichtigten Urlaubstag legte er ein ärztliches Attest vor.
Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung bestätigt, obwohl der Kläger angab, sich bereits bei der Urlaubsbeantragung krank gefühlt zu haben.

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 31.01.2007, 11 Sa 674/06

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