Kennzeichnung behinderungsbedingter Krankheitszeiten in der Krankheitskartei
Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen | 20.06.2023
Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von schwerbehinderten Beschäftigten kann in der Krankheitskartei vermerkt werden, ob die jeweiligen Ausfallzeiten behinderungsbedingt waren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass etwaige Minderungen der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit der Schwerbehinderten, die durch die Behinderung bedingt sind, sich auf die dienstliche Beurteilung schwerbehinderter Menschen bzw. auf das berufliche Fortkommen dieses Personenkreises nicht nachteilig auswirken.
- die Kennzeichnung, ob eine Erkrankung behinderungsbedingt ist, erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des oder der schwerbehinderten Beschäftigten
- der Nachweis über die Behinderungsbedingtheit der Erkrankung ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu führen
Bayer. Staatsministerium der Finanzen, 26 – P 1132 – 1/78 – 36024 vom 07.06.1994
Beitrag von Johann Lang
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