Kennzeichnung behinderungsbedingter Krankheitszeiten in der Krankheitskartei

Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von schwerbehinderten Beschäftigten kann in der Krankheitskartei vermerkt werden, ob die jeweiligen Ausfallzeiten behinderungsbedingt waren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass etwaige Minderungen der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit der Schwerbehinderten, die durch die Behinderung bedingt sind, sich auf die dienstliche Beurteilung schwerbehinderter Menschen bzw. auf das berufliche Fortkommen dieses Personenkreises nicht nachteilig auswirken.

  • die Kennzeichnung, ob eine Erkrankung behinderungsbedingt ist, erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des oder der schwerbehinderten Beschäftigten
  • der Nachweis über die Behinderungsbedingtheit der Erkrankung ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu führen

Bayer. Staatsministerium der Finanzen, 26 – P 1132 – 1/78 – 36024 vom 07.06.1994


Beitrag von Johann Lang

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