Erteilung von Auskünften über den Stand von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die das

  • 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Zur Planung der persönlichen Altersvorsorge gibt sie u. a. Auskunft über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbene Rentenansprüche und gibt eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Rente. Weitere Hinweise finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie bei der Deutschen Rentenversicherung,
  • 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von Amts wegen (ohne ausdrücklichen Antrag) alle drei Jahre eine schriftliche Rentenauskunft. Diese enthält u. a. Angaben über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten sowie über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Versicherungszeiten zustehen würde. Auf Antrag erhalten Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, darüber hinaus Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung, die erforderlich wäre, um einen Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente auszugleichen. Weitere Hinweise finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage für Renteninformation und Rentenauskunft: § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung.

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