Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 01.03.2011, B 7 AL 6/10 R entschieden, dass die Unkündbarkeit eines Beamten bei Vorliegen besonderer Umstände einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nicht entgegen steht. | 10/2022

Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.03.2011

Aktualisiert 10/2022, Johann Radlinger

Zurück zur Übersicht