04/2022 | Beginn des Ruhestandes einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

Beginn des Ruhestandes für Beamte im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

In manchen Gesetzen wird auf die Vollendung eines bestimmten Lebensalters abgestellt. So haben zum Beispiel schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Versorgungsbezüge ohne Abschläge mit Ablauf des Monats (= Folgemonat), in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden. Ab Jahrgang 1952 wird dies stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren oder später geboren ist, kann diese Versorgungsbezüge abschlagsfrei erst mit 65 Jahren erhalten. Bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt der Ruhestandseintritt somit einen Monat früher. Denn man vollendet ein Lebensjahr immer mit Ablauf des Tages vor seinem Geburtstag. In diesem Fall am letzten Tag des Vormonats.

Beispiel:
Geburtstag am 17.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 16.10.;  Ruhestandseintritt am 01.11.

Geburtstag am 01.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 30.09.;  Ruhestandseintritt am 01.10.

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Beginn des Ruhestandes für Beamte im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

In manchen Gesetzen wird auf die Vollendung eines bestimmten Lebensalters abgestellt. So haben zum Beispiel schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Versorgungsbezüge ohne Abschläge mit Ablauf des Monats (= Folgemonat), in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden. Ab Jahrgang 1952 wird dies stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren oder später geboren ist, kann diese Versorgungsbezüge abschlagsfrei erst mit 65 Jahren erhalten. Bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt der Ruhestandseintritt somit einen Monat früher. Denn man vollendet ein Lebensjahr immer mit Ablauf des Tages vor seinem Geburtstag. In diesem Fall am letzten Tag des Vormonats.

Beispiel:
Geburtstag am 17.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 16.10.;  Ruhestandseintritt am 01.11.

Geburtstag am 01.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 30.09.;  Ruhestandseintritt am 01.10.

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Art. 62 Bayerisches Beamtengesetz: Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt

Art. 143 Bayerisches Beamtengesetz: Übergangsregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen

Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand.


Beitrag von Johann Lang, ergänzt von Hermann Reichle, Februar 2014, aktualisiert von Johann Radlinger, April 2022

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