Nachweis der Schwerbehinderung während der (gesamten) Altersteilzeit

Bei Beamten erstreckt sich die Altersteilzeit im Blockmodell grundsätzlich auf die Zeit bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand (nahtloser Übergang von Altersteilzeit in die Pension). Die Kombination der Altersteilzeit mit einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ist bei Vorliegen einer Schwerbehinderung dagegen möglich.

Soll eine vorzeitige Ruhestandsversetzung wegen Schwerbehinderung erfolgen, ist bereits vor Eintritt in die Freistellungsphase nachzuweisen, dass im Zeitpunkt des Ruhestandseintritts die Schwerbehinderung fortbesteht. Zur Ermittlung des zutreffenden Freistellungszeitraums ist in diesen Fällen bereits vor Beginn der Altersteilzeit zu erklären, ob ein vorzeitiger Ruhestandseintritt beabsichtigt ist.

Hinweis:
Sollte der Schwerbehindertenausweis nicht bis zum Ende der gesamten Altersteilzeit gültig sein, müssen Sie ihn rechtzeitig vom ZBFS Bayern (früher Versorgungsamt) unter Hinweis auf die beabsichtigte Altersteilzeit, mindestens bis zum Zeitpunkt des Beginns des Ruhestands, verlängern lassen.


Beitrag von Johann Lang

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