Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Adressen

Schwerbehindertenvertretung (ohne Richter und Staatsanwälte)

Haupt-Vertrauensperson

Stuffer Heidi
Amtsgericht München
Pacellistraße 5, 80333 München
Tel: 089 5597-3303
E-Mail: heidi.stuffer@ag-m.bayern.de

Vertrauensperson

Hackl Martin
Bayer. Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstraße 7, 80335 München
Tel: 089 5597-2561
E-Mail: martin.hackl@stmj.bayern.de

 

Bezirksvertrauensperson für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Endres Dieter
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstraße 28, 96052 Bamberg
Tel: 0951 833-3361
E-Mail: dieter.endres@ljk-ba.bayern.de

Bezirksvertrauensperson für den Bezirk des Oberlandesgerichts München

Ascher Sabine
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
und
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5, 80335 München
Tel: 089 5597-1764
E-Mail: sabine.ascher@ag-ro.bayern.de

Bezirksvertrauensperson für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg

Sperber Markus
Dienststelle: IT-Servicezentrum
Wörthstraße 7, 96052 Bamberg
Tel: 09621 9621-403
E-Mail: markus.sperber@jus-it.bayern.de

Mitarbeitergespräch

Regelmäßiges, institutionalisiertes Mitarbeitergespräch

Nach den Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen ist grundsätzlich einmal jährlich ein Mitarbeitergespräch zu führen.
(Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 28.5.1998, Nr. 21 – P 1400 – 34/15 – 25 765)

Im Hinblick auf die besonderen organisatorischen Strukturen der Justiz wurde der Turnus für die Mitarbeitergespräche mit JMS vom 1.2.1999, Gz. 2000 – III – 673/97 auf zwei Jahre festgelegt. Mittelfristig ist allerdings beabsichtigt, Mitarbeitergespräche grundsätzlich einmal jährlich durchzuführen.

In der Zwischenzeit bleibt es den einzelnen Behörden aber selbstverständlich unbenommen, mit schwerbehinderten Beschäftigten jährlich ein Mitarbeitergespräch zu führen. Bei entsprechendem Bedarf sollte die Vertrauensperson der schwerbehinderten Bediensteten an die Leitung der betreffenden Behörde herantreten.

JMS vom 1.8.2002, Gz. 7621 – IV – 6798/02 (Antwort des Bayer. Staatsministeriums der Justiz auf entsprechende Anfrage der Hauptvertrauensperson)

Beitrag von Johann Lang

Zurück zur Übersicht