14/04/2023 | Schadenersatz für schwerbehinderte Beamtin wegen nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Stellenbesetzungsverfahren

Schadenersatz für schwerbehinderte Beamtin wegen nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im StellenbesetzungsverfahrenPDF, nicht barrierefrei herunterladen (12 KB)

Die in den Leitsätzen zitierte Norm „§ 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX“ bezieht sich auf die damalige Fassung, jetzt: § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (Anmerkung der Redaktion).

Zurück zur Übersicht