14/04/2023 | Initiative Inklusion: „Inklusionsprämie“ für Arbeitgeber bei Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen sowie für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr im Rahmen des Sonderförderprogramms „Initiative Inklusion“ können Arbeitgeber jeweils eine „Inklusionsprämie“ bis zu 10.000 Euro erhalten.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt nach Ausschöpfung der Bundesmittel auch über 2015 hinaus Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter ZBFS Bayern…


Beitrag von Heidi Stuffer, überarbeitet von Johann Radlinger

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