Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung

Die meisten Beamten sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Dennoch gibt es eine kleine Gruppe von in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Beamten. Für diese sind die Aufnahmebedingungen in die PKV deutlich erleichtert worden.

Personenkreis:

Seit 01.01.2005

  • Beamtinnen und Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe
  • Richter mit Anspruch auf Beihilfe
  • Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Beihilfe

die am 31.12.2004 bereits in einem dieser Dienstverhältnisse standen.

Seit Anfang 2019 gilt die Öffnungsklausel auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.

Wichtig:
Das Öffnungsangebot gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung.

Erleichterte Zugangsbedingungen:

  • kein Antragsteller wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen
  • Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – wenn sie überhaupt erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt

Zusätzlich:

  • für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Familienangehörige der oben genannten Personen, die ebenfalls in der GKV versichert sind, gilt die Öffnung ebenfalls
  • in der privaten Pflegeversicherung gelten erleichterte Bedingungen. So ist der Beitrag begrenzt.

Nicht alle privaten Krankenversicherungen beteiligen sich an dieser Aktion.
Weitere Informationen finden sich im Internet.


Beitrag von Johann Lang, aktualisiert 3/2023, die Redaktion

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