20/02/2023 | Schulungsanspruch der Vertrauensperson

Nach § 96 [jetzt 179] Abs. 4 Satz 1 SGB IX werden die Vertrauenspersonen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Satz 3 regelt, dass dies entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gilt, so weit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Das Verwaltungsgericht Ansbach ist auf die objektive und subjektive Erforderlichkeit von Schulungsveranstaltungen näher eingegangen. Demnach muss die Schulungsveranstaltung Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind und die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung muss für die Schwerbehindertenvertretung persönlich erforderlich sein.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass

  • bei einer Schulungsveranstaltung des Integrationsamtes generell davon auszugehen ist, dass sie für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich ist
  • die persönliche Erforderlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, bei dessen Ausfüllung der Schwerbehindertenvertretung ein Beurteilungszeitraum zusteht.
    (Die Schwerbehindertenvertretung hat sich dabei auf den Standpunkt eines vernünftigen, unbefangenen Beurteilers zu stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Amtes und der Schwerbehinderten andererseits abzuwägen hat. Der Arbeitgeber, der die persönliche Erforderlichkeit wegen bereits vorhandener Kenntnisse bei der Schwerbehindertenvertretung verneint, muss den Nachweis führen, dass die Teilnahme an der konkreten Veranstaltung für die Schwerbehindertenvertretung aus diesem Grund entbehrlich ist)

Urteil VG Ansbach vom 17.03.1999, AN 12 K 97.02199

(Auch veröffentlicht im Mitteilungsblatt „Der Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst“ Ausgabe Januar-Februar, Jahrgang 2000)

Teilweise gegenteiliger Rechtsauffassung:

Urteil ArbG Hamburg vom 6. November 2003, 4 Ca 320/03


Beitrag von Johann Lang, redaktionell angepasst von Johann Radlinger, 02/2023

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