Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 01.03.2011, B 7 AL 6/10 R entschieden, dass die Unkündbarkeit eines Beamten bei Vorliegen besonderer Umstände einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nicht entgegen steht. | 10/2022

Link zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.03.2011

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