08/2022 | Kostenübernahme bei Rauchwarnmelder für hörgeschädigte Menschen

Kostenübernahme bei Rauchwarnmelder für hörgeschädigte Menschen

Am 18.06.2014 erging ein Urteil vom Bundessozialgericht (Az. B 3 KR 8/13 R): Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Menschen im privaten Wohnbereich übernehmen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die AGSV Bayern in den bayerischen Dienststellen zu prüfen, ob in den Arbeitsbereichen von hörgeschädigten Beschäftigten ein Bedarf zur Nach-  bzw. Umrüstung auf diese speziellen Rauchwarnmelder besteht.


Johann Radlinger, 08/2022

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