Meldung der neu gewählten Vertrauenspersonen ans zuständige Integrationsamt (Inklusionsamt) durch den Arbeitgeber | 10/2022

Für die Erfüllung der dem Arbeitgeber nach § 163 Abs. 8 SGB IX gegenüber dem Integrationsamt (Inklusionsamt) obliegenden Meldepflicht stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. ein Online-Formular zur Verfügung.


Johann Radlinger, 10/2022

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