Videoversammlung der AGSV am 27. Juli

Die Versammlung der AGSV Bayern stand unter dem 101-jährigen Jubiläum der Schwerbehindertenvertretung. Wegen der geltenden Regelungen zum Arbeitsschutz musste auch diese Sitzung erneut leider im Rahmen einer Videokonferenz am 27.07.2021 durchgeführt werden.

Der Vorsitzende begrüßte herzlich Erich Bierler – ehemaliger Leiter des ZBFS Inklusionsamt Region Oberpfalz. Bierler informierte in seinem fundierten Beitrag über die Geschichte und die aktuelle rechtliche Stellung der Schwerbehindertenvertretung.

Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet am 06. April 1920 das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“. Im Gesetz wurde festgelegt, dass in Betrieben mit wenigstens 100 Beschäftigten ein Vertrauensmann durch den Betriebsrat bestellt werden muss. Ferner soll ein Beauftragter des Arbeitgebers bestellt werden.

1974 löste das Schwerbehindertengesetz das Schwerbeschädigtengesetz ab. Damit verbunden war ein gravierender Systemwechsel. Die Rechte gelten nun für alle Schwerbehinderten – unabhängig von der Art und Ursache ihrer Behinderung. Ferner wurde die Rolle der Schwerbehindertenvertretung gestärkt.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten) und dem Bundesteilhabegesetz 2016 erfolgte ein weiterer grundlegender Perspektivwechsel. Der Gedanke der Teilhabe rückt in den Mittelpunkt. Schwerbehinderte Menschen sollen in allen Lebenslagen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können; ihre Lebenssituation soll wesentlich im Sinne von „mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung“ verbessert werden. Die Leistungen werden am persönlichen Bedarf ausgerichtet, die Bedürfnisse des Einzelnen stehen im Mittelpunkt.

Bei allen Weiterentwicklungen gibt es noch deutlichen Handlungsbedarf, um die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung und die Rechte behinderter Menschen auf eine inklusive Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu stärken. Beispielhaft soll hier nur die barrierefreie Zugänglichkeit von Soft- und Hardware sowie Web-Angeboten und Apps genannt werden.

Im Anschluss an den Vortrag legte der Vorsitzende einen ausführlichen Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten des Vorstandes vor.

Die Mitglieder konnten sich intensiv über die aktuellen Themen in ihren Ressorts austauschen.

Kurzer bedankte sich insbesondere bei Erich Bierler und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die konstruktiven Beiträge. Alle hoffen, dass die kommenden Zusammenkünfte wieder in Präsenz stattfinden können.


Beitrag: Wolfgang Kurzer (August 2021)

Zurück zur Übersicht