Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) | 05/2019

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung wurde zum 25 Mai 2019 geändert. Mit der Änderung wurde die Verordnung an das 2018 novellierte Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes angepasst, das die EU-Richtlinie 2016/2102 in nationales Recht umsetzt. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.

Auf der einschlägigen Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lesen Sie hierzu mehr.

Diese Verordnung des Bundes gilt wegen der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) unmittelbar auch für die bayerischen staatlichen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern.

Aktualisiert von  Johann Radlinger, 09/2022

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