2009 – Erstes Gespräch zwischen Finanzminister Georg Fahrenschon und der Hauptschwerbehindertenvertretung Wolfgang Kurzer
Archiv | 21.06.2009
Die bevorstehende Dienstrechtsreform und die Umsetzung der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnikverordnung waren die wesentlichen Themen beim ersten Gespräch zwischen Finanzminister Georg Fahrenschon und der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Wolfgang Kurzer am 23. April 2009.
Der Minister bekräftigt die Absicht der Bayerischen Staatsregierung an der bisher geltenden Versorgungsaltersgrenze für schwerbehinderte Beamte festzuhalten. Der in der Regierungserklärung vom 10.06.2008 vorgestellte „Eckpunkt 9“ soll entsprechend umgesetzt werden. Damit erkennt die Staatsregierung die besonders hohen Belastungen, die schwerbehinderte Beschäftigte im Berufsleben bewältigen müssen, an.
„Leider gibt es immer noch Probleme bei der Umsetzung der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnikverordnung – BayBITV. Einige EDV-Programme sind noch nicht für alle Kolleginnen und Kollegen umfänglich nutzbar.“ – so Wolfgang Kurzer. Gerade neu entwickelte Programme sollten der BayBITV bei ihrer Einführung entsprechen. Nur so ist gewährleistet, dass die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen gleichberechtigt am beruflichen Leben teilnehmen können. Es muss auch sichergestellt sein, dass Produkte aus dem EOSS- bzw. KONSENS-Verbund bundeseinheitliche Programmierstandards erfüllen. Ferner müssen natürlich auch gekaufte Softwareprodukte die Anforderungen der BayBITV erfüllen. Minister Fahrenschon hat großes Verständnis für dieses Anliegen. Er sichert seine Unterstützung zu und wird das Thema nicht nur in Bayern wachsam begleiten, sondern auch an die beteiligten Bundesländer herantragen.
Ein weiteres Thema war der Risikozuschlag zur privaten Krankenversicherung. Einige schwerbehinderte Beamte müssen bis zu 100 % Risikozuschlag bei ihrer Krankenversicherung zahlen. Die finanzielle Mehrbelastung beläuft sich im Laufe der Zeit durchaus auf eine größere sechsstellige Summe. Der Minister sieht hier gleichfalls Handlungsbedarf. Fahrenschon: „Hier sind in erster Linie die Versicherungsunternehmen in der Verantwortung und müssen Lösungen anbieten.“ Deshalb fand bereits Ende März ein Gespräch mit dem Verband der privaten Krankenversicherer sowie den Vorständen verschiedener „Beamten-Versicherer“ in Köln statt. Der PKV-Verband signalisierte, das Anliegen in seinem Hauptausschuss zu erörtern, hierfür die Anzahl und die Schadenquote der in Frage kommenden Personen zu ermitteln sowie Folgenwirkungen einer allgemeinen Begrenzung individueller Risikozuschläge auf 30 % auch bei älteren Bestandsfällen zu prüfen. Es bleibt zu hoffen, dass hier bald eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Inzwischen liegen auch die Zahlen über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums für das Jahr 2008 vor. Die Beschäftigungsquote konnte erneut gesteigert werden und beträgt nunmehr 7,5 % (gesetzliche Pflichtquote 5,0 %). Damit konnte auch 2008 wieder das in der Integrationsvereinbarung genannte Ziel mehr als erreicht werden.
Wolfgang Kurzer
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