01/11/2006 Arbeitszeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen 40.0 Stunden

– Arbeitszeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer ab 01.11.2006 –

Am 19.05.2006 wurde der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und den Arbeitnehmervertretungen abgeschlossen. Der Tarifabschluss ermöglicht es, in den Ländern spezielle Arbeitszeitregelungen zu treffen.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird in Bayern im Durchschnitt 39,73 Stunden betragen. Für einige ausgewählte Bereiche verbleibt es bei der 38,5 Stundenwoche. Dadurch ergibt sich voraussichtlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,1 Stunden (= 40 Stunden 6 Minuten) für alle anderen Arbeitnehmer.

Der Vorstand der AGSV Bayern hat sich sehr ausführlich mit dieser Sachlage befasst. Nach Abwägungen aller Argumente fasste der Vorstand den Beschluss, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden. Unser Ziel war es, wenigstens einen Gleichklang in der wöchentlichen Arbeitszeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und Beamten zu erreichen.

Am 24.10.2006 befasste sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit unserer Eingabe. Sowohl die Mitglieder des Ausschusses als auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen schlossen sich bei der Aussprache unserer Auffassung an.

Damit gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer, die nicht unter den Ausnahmekatalog der 38,5 Stundenwoche fallen, ab 01.11.2006 eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden.

Die Ressort sind bereits mit Schnellbrief vom Finanzministerium informiert worden.

Wir danken im Namen der schwerbehinderten Arbeitnehmer allen, die unser Anliegen unterstützt haben.


Wolfgang Kurzer

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