Beamtenversorgung / Rente

Beamtenversorgung

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04/2022 | Beginn des Ruhestandes einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

Beginn des Ruhestandes für Beamte im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

In manchen Gesetzen wird auf die Vollendung eines bestimmten Lebensalters abgestellt. So haben zum Beispiel schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Versorgungsbezüge ohne Abschläge mit Ablauf des Monats (= Folgemonat), in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden. Ab Jahrgang 1952 wird dies stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren oder später geboren ist, kann diese Versorgungsbezüge abschlagsfrei erst mit 65 Jahren erhalten. Bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt der Ruhestandseintritt somit einen Monat früher. Denn man vollendet ein Lebensjahr immer mit Ablauf des Tages vor seinem Geburtstag. In diesem Fall am letzten Tag des Vormonats.

Beispiel:
Geburtstag am 17.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 16.10.;  Ruhestandseintritt am 01.11.

Geburtstag am 01.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 30.09.;  Ruhestandseintritt am 01.10.

Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand.

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Beitrag von Johann Lang, ergänzt von Hermann Reichle, Februar 2014, aktualisiert von Johann Radlinger, April 2022

Broschüre Beamtenversorgung (Rechtsstand Januar 2020)

Durch Anklickern wird die Broschüre Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern, Stand Januar 2020 geöffnet

 

Erteilung von Auskünften über den Stand von Versorgungsanwartschaften

Das Landesamt für Finanzen bietet Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern die Möglichkeit, online Versorgungsauskünfte zu erhalten. Dabei stehen zwei Verfahren zur Verfügung:

  • Verkürzte Versorgungsauskunft
  • Umfassende Versorgungsauskunft.

Bei der verkürzten Versorgungsauskunft wird ohne besondere Voraussetzungen der voraussichtliche Ruhegehaltssatz zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ermittelt. Die hierfür erforderlichen Daten sind über ein Web-Formular zu erfassen und der zuständigen Bezügestelle Versorgung des Landesamtes für Finanzen elektronisch unter Eingabe der auf der aktuellen Bezügemitteilung ausgewiesenen VIVA-Personalnummer zu übermitteln. Einzelheiten hierzu…

Eine umfassende Auskunft über den Stand der Versorgungsanwartschaft wird auf Antrag nach Einsicht in die Personalakte erteilt, sofern

  • das 55. Lebensjahr vollendet ist, oder
  • wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen wird.

Die Erteilung einer umfassenden Versorgungsauskunft erfolgt dabei im Umfang einer (fiktiven) Festsetzung von Versorgungsbezügen und beinhaltet neben dem voraussichtlichen Bruttobetrag des zu erwartenden Ruhegehalts auch eine Zusammenstellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften können im Rahmen einer umfassenden Versorgungsauskunft jedoch nicht berücksichtigt werden. Einzelheiten hierzu …

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Beitrag: Johann Radlinger, 09/2021

Ruhestandsversetzung bei Vorliegen einer Schwerbehinderung

Wenn ein Beamter beabsichtigt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, dann soll er unbedingt seinen Antrag mit der festgestellten Schwerbehinderung unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises begründen. Sonst kann und wird ihm passieren, dass sein nachträglicher Antrag auf Berücksichtigung der Schwerbehinderung mit dem Ziel, dass dann keine Abschläge an dem Ruhegehalt vorgenommen werden, nicht erfolgreich ist (Urteil des BayVGH vom 15.05.2006, 15 BV 03.3368).

Beitrag von Johann Lang

Rente

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Erteilung von Auskünften über den Stand von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die das

  • 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Zur Planung der persönlichen Altersvorsorge gibt sie u. a. Auskunft über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbene Rentenansprüche und gibt eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Rente. Weitere Hinweise finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familile, Arbeit und Soziales sowie bei der Deutschen Rentenversicherung,
  • 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von Amts wegen (ohne ausdrücklichen Antrag) alle drei Jahre eine schriftliche Rentenauskunft. Diese enthält u. a. Angaben über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten sowie über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Versicherungszeiten zustehen würde. Auf Antrag erhalten Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, darüber hinaus Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung, die erforderlich wäre, um einen Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente auszugleichen. Weitere Hinweise finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familile, Arbeit und Soziales sowie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage für Renteninformation und Rentenauskunft: § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung.

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Beitrag: Johann Radlinger, 09/2021

Rentenbeginn einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

Rentenbeginn einen Monat früher bei am 1. eines Monats Geborenen

In manchen Gesetzen wird auf die Vollendung eines bestimmten Lebensalters abgestellt. So haben zum Beispiel schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Altersrente ohne Abschläge mit Ablauf des Monats (= Folgemonat), in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden. Ab Jahrgang 1952 wird dies stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren oder später geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei erst mit 65 Jahren erhalten. Bei am Ersten eines Monats Geborenen beginnt die Rente somit einen Monat früher. Denn man vollendet ein Lebensjahr immer mit Ablauf des Tages vor seinem Geburtstag. In diesem Fall am letzten Tag des Vormonats.

Beispiel:
Geburtstag am 17.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 16.10.;  Rentenbeginn am 01.11.

Geburtstag am 01.10.;  Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres am 30.09.;  Rentenbeginn am 01.10.

Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind,  ……

(Hinweis: wer wie im Beispiel am 16.10. das 65. Lebensjahr vollendet, erfüllt die Voraussetzung noch nicht am 01.10., sondern erst am 01.11.)

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Beitrag von Johann Lang, ergänzt von Hermann Reichle, Februar 2014, aktualisiert von Johann Radlinger, April 2022