Keine „Zwölftelung“ bei der Berechnung des Zusatzurlaubs bei einer Schwerbehinderung unter 12 volle Monate im Kalenderjahr einer Beschäftigung laut Inklusionsrichtlinien (BayInklR)
Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen | 21.06.2023
1. Der § 208 Absatz 2 SGB IX bestimmt, dass in Fällen, in denen die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht, der schwerbehinderte Mensch grds. nur für jeden vollen Monat, in dem im Beschäftigungsverhältnis die Schwerbehinderteneigenschaft vorgelegen hat, einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubes erwirbt.
Nach dem Abschnitt 12.2.6 der am 01.06.2019 in Kraft getretenen Inklusionsrichtlinien erhält jedoch der schwerbehinderte Mensch in solchen Fällen dennoch den vollen Zusatzurlaub (wie bisher) über das Gesetz hinaus. Von einer Zwölftelung ist daher insoweit abzusehen.
Das Bayer. Finanzministerium hat bereits mit Bekanntmachung des vormaligen Fürsorgeerlasses am 21.04.2005 klargestellt, dass beim Zusatzurlaub laut der günstigeren Regelung des Fürsorgeerlasses zu verfahren ist – über das Gesetz hinaus. Danach ist weiterhin zu verfahren, weil das Finanzministerium die günstigere Regelung erneut in die BayInklR übernommen hat.
Zu weiteren Details zu Rundungen und zum generellen Abrundungsverbot beim Zusatzurlaub (als gesetzlicher Mindesturlaub) vgl. Übersichten im BIH-Beratungsforum.
2. Bei Ruhestandsversetzung gilt nach Abschnitt 12.2.6 BayInklR:
„Beamtinnen und Beamte, die mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten den halben Zusatzurlaub, wenn das Beamtenverhältnis in der ersten Hälfte, den vollen Zusatzurlaub, wenn es in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres endet.“
Beispiel: Bei Ruhestand mit Ablauf 30.06. steht ½ Zusatzurlaub zu, bei Ruhestand mit Ablauf 31.07. steht der volle Zusatzurlaub zu.
3. Hier finden Sie eine systematische Gegenüberstellung (Synopse) der alten Teilhaberichtlinien 2012 und der aktuellen Inklusionsrichtlinien 2019 (92 Seiten mit Navigations- und Gesetzeslinks).
Heidi Stuffer, 10/2020
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