04/2023 | Prävention gem. § 84 Abs. 2 (alte Fassung, jetzt § 167 Abs. 2) SGB IX gilt auch für Beamte

Nach dem „Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom November 2016“ gilt das Betriebliche Eingliederungsmanagement für alle Beschäftigungsarten.

Unter BEM-Vereinbarungsbeispiele gibt das Zentrum Bayern, Familie und Soziales Hinweise und Anregungen zu BEM-Vereinbarungen.

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