Erteilung von Auskünften über den Stand von Versorgungsanwartschaften

Das Landesamt für Finanzen bietet Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern die Möglichkeit, online Versorgungsauskünfte zu erhalten. Dabei stehen zwei Verfahren zur Verfügung:

  • Verkürzte Versorgungsauskunft
  • Umfassende Versorgungsauskunft.

Bei der verkürzten Versorgungsauskunft wird ohne besondere Voraussetzungen der voraussichtliche Ruhegehaltssatz zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ermittelt. Die hierfür erforderlichen Daten sind über ein Web-Formular zu erfassen und der zuständigen Bezügestelle Versorgung des Landesamtes für Finanzen elektronisch unter Eingabe der auf der aktuellen Bezügemitteilung ausgewiesenen VIVA-Personalnummer zu übermitteln. Einzelheiten hierzu…

Eine umfassende Auskunft über den Stand der Versorgungsanwartschaft wird auf Antrag nach Einsicht in die Personalakte erteilt, sofern

  • das 55. Lebensjahr vollendet ist, oder
  • wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen wird.

Die Erteilung einer umfassenden Versorgungsauskunft erfolgt dabei im Umfang einer (fiktiven) Festsetzung von Versorgungsbezügen und beinhaltet neben dem voraussichtlichen Bruttobetrag des zu erwartenden Ruhegehalts auch eine Zusammenstellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften können im Rahmen einer umfassenden Versorgungsauskunft jedoch nicht berücksichtigt werden. Einzelheiten hierzu …

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Beitrag: Johann Radlinger, 09/2021

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