Inklusion ist das gemeinsame Ziel von Staatsministerin Scharf und der AGSV Bayern
Aktuelles | 26.10.2022

Das Bild zeigt von rechts nach links: Birgit Kowolik (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern), Staatsministerin Ulrike Scharf, Wolfgang Kurzer (Vorstandsvorsitzender der AGSV Bayern), Johann Radlinger (Vorstandsmitglied der AGSV Bayern)
Bildquelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
„Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ist mir ein großes Anliegen. Seit vielen Jahren setzt sich die Bayerische Staatsregierung bereits dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen einen geeigneten Arbeitsplatz beim Freistaat Bayern finden können. Dies ist auch weiterhin ein Schwerpunkt der bayerischen Arbeits- und Sozialpolitik.“– so die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, beim Gespräch mit dem Vorstand der AGSV Bayern am 10.10.2022.
Der Vorsitzende Wolfgang Kurzer schilderte die derzeitige Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern und wies darauf hin, dass die Beschäftigungsquote zwar über der gesetzlichen Mindestquote liegt, jedoch seit 2012 stetig leicht rückläufig ist und im Jahr 2020 bei nur noch 5,54 % liegt. Es gilt auch weiterhin, die Personalverantwortlichen zu sensibilisieren und evtl. vorhandene Vorurteile auszuräumen. Es ist jedoch auch notwendig, über Sonderprogramme und Wege der Zusammenarbeit z. B. mit Berufsförderungswerken nachzudenken.
Ein weiteres Aktionsfeld ist die Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit von Software. Dies gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten. Hier spielt das Onlinezugangsgesetz und das Bayerische Digitalgesetz i. V. m. der BITV 2.0 eine wichtige Rolle. In vielen Dienststellen sind z. B. Briefköpfe, Verfügungen und die eingesetzte Software nur sehr bedingt für alle Menschen nutzbar. Die AGSV Bayern regt deshalb an, mindestens in jeder obersten Dienstbehörde eine verantwortliche Person für „Accessibility und Usability“ einzusetzen (für Zugänglichkeit und Benutzbarkeit). Dies könnte analog zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten geschehen. Ihre Aufgabe wäre es, die für Planung und Entwicklung Verantwortlichen zu beraten und fachkundig zu unterstützen sowie auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu achten. Die AGSV Bayern regt an, diesen Vorschlag mit den Ressortverantwortlichen zu besprechen.
Für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist die kompetente Unterstützung durch die Inklusionsämter wichtig. Für eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist es notwendig, dass die Inklusionsämter personell in der Lage sind, zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Leider ist die Personalsituation dort seit Jahren extrem angespannt.
In den nächsten Monaten finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. In der Vergangenheit hatte sich bewährt, dass es ein spezielles Seminarangebot für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern gegeben hat. Gerade die speziellen Regelungen z. B. zum Beamten- und Tarifrecht machten ein eigenes Fortbildungsangebot sinnvoll. Die AGSV Bayern würde auch weiterhin hier gerne unterstützen und sich einbringen.
Staatsministerin Scharf bedankte sich für die vielen Anregungen und den offenen Austausch. Sie sagte die Prüfung für eine mögliche Umsetzung der Anregungen zu.
Beitrag: Wolfgang Kurzer, Oktober 2022
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