Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Das Foto zeigt Sozialministerin Ulrike Scharf beim Termin (Fotoquelle: StMAS).

Mit Artikel 7 Nr. 21 Buchstabe b des Teilhabestärkungsgesetzes (BGBl. I vom 9. Juni 2021, S. 1387, 1395) wurde § 185a in das Sozialgesetzbuch IX eingefügt und die Integrationsämter (Inklusionsämter) beauftragt, ab 1. Januar 2022 flächendeckend „Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber“ zu schaffen. Als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist es deren Aufgabe

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die „Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber“ werden aus Mitteln der Ausgleichabgabe finanziert.

Die Integrationsämter (Inklusionsämter) beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig zu werden.

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. Dezember 2021 „Das ändert sich im neuen Jahr“:

„…4. Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz

e) Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, weil sie die Mehrarbeit fürchten, die mit der Beantragung der vielfältigen behinderungsspezifischen Hilfeleistungen entstehen. Ab dem 1. Januar 2022 sollen bundesweit eingerichtete unabhängige und trägerübergreifende Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen. Sie sollen helfen, nicht nur zu erfahren, welche Hilfen zur Verfügung stehen – beispielsweise höhenverstellbare Tische oder spezielle Software für sehbehinderte Menschen -, sondern diese auch im Namen der Arbeitgeber für diese beantragen können. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, nehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber diesen die Laufarbeit zu potentiellen Leistungsträgern ab und sorgen auf diese Weise für eine Entlastung der Arbeitgeber von der Bürokratie. Zur Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber überlässt der Bund den Integrationsämtern der Länder ab dem 1. Juni 2022 zusätzlich zwei Prozentpunkte aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe. …“

Pressemitteilung Scharf: „Kein Talent darf verloren gehen! Menschen mit Behinderung sind für jeden Arbeitgeber ein Gewinn!“ Sozialministerin gibt Startschuss für Einheitliche Ansprechstellen – kostenlose Beratung von Arbeitgebern zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung | Pressemitteilung 083.22 vom 31. März 2022,

Weitere Links:

Seit 1.1.2022 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Bayern

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen Lotsen­funktion übernehmen

Aufgabe der einheitlichen Ansprechstellen.

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber


Johann Radlinger, 03/2022

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